Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Im September 2013 hat die EU-Kommission einen Plan für die geordnete Abwicklung der damaligen österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HAA) genehmigt. Mit dem im Juli 2014 im österreichischen Nationalrat beschlossenen Hypo-Sondergesetz wurde die Grundlage zur Deregulierung und Schaffung der Abbaueinheit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG geschaffen. Seit Anfang November 2014 firmierte diese unter dem Namen HETA ASSET RESOLUTION AG. Im Einklang mit dem EU-Recht durfte die Abbaugesellschaft weder selbst Einlagengeschäft betreiben, noch Beteiligungen an Kreditinstituten halten. Das Südosteuropa-Bankennetzwerk inklusive separater Steuerungsholding in Österreich und der in Abwicklung befindliche Geschäftsbereich Italien wurden daher aus der ehemaligen Hypo Alpe-Adria-Bank International AG herausgelöst.

Der Abbaueinheit oblag die Aufgabe ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen. Die Verwertung war im Rahmen der Abbauziele so rasch wie möglich zu bewerkstelligen. Der Portfolioabbau hatte nach einem Abbauplan zu erfolgen, der vom Vorstand der Abbaueinheit zu erstellen und vom Aufsichtsrat zu genehmigen war.

Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_I_51/BGBLA_2014_I_51.html

Der Portfolioabbau der HETA gemäß § 84 Abs 10 BaSAG wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Mit Feststellungsbescheid der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 29.12.2021 ist die HETA ASSET RESOLUTION AG in aktienrechtliche Liquidation gegangen und firmiert nun unter "HETA ASSET RESOLUTION AG i.A.".